Beitrittserklärung
Fragen und Antworten
Ein Genossenschaftsanteil ist die Beteiligung eines Mitgliedes an einer Genossenschaft zu den in der gültigen Satzung aufgeführten Regeln.
Vorteile
- Jedes Mitglied hat grundsätzlich eine Stimme, "ein Mitglied – eine Stimme", unabhängig davon wie viele Genossenschaftsanteile ein Mitglied erwirbt.
- Mitwirkung bei wichtigen Entscheidungen in der Generalversammlung.
Begrenztes Haftungsrisiko
- Die Haftung ist auf die gezeichneten Anteile begrenzt.
- Es besteht, gemäß Satzung, keine Nachschußpflicht.
- Eine Genossenschaft kann insolvent werden. In diesem Fall kann das eingezahlte Kapital (Genossenschaftsanteile) teilweise oder ganz verloren gehen.
Nachteile
- Genossenschaftsanteile lassen sich nicht frei verkaufen, wie etwa Aktienanteile
- Rückzahlungen erfolgen erst nach Kündigung und Ablauf der satzungsgemäßen Fristen
Begrenzte Renditechancen
- Genossenschaften sind primär auf die Förderung ihrer Mitglieder ausgerichtet, nicht auf die Gewinnmaximierung
- Gewinne kommen den Dorfvereinen zugute
Rechtliche Aspekte
- Die Mitgliedschaft entsteht durch eine Beitrittserklärung, die aktive Zustimmung der Genossenschaft (Vorstandsentscheid) und die Einzahlung der Genossenschaftseinlage
- Ein Genossenschaftsanteil ist für 150 € zu erwerben.
- Es können mehrere Genossenschaftsanteile erworben werden.
Prüfungspflicht
- Eingetragene Genossenschaften unterliegen regelmäßigen Prüfungen durch die Prüfungsverbände.